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Allgemeine Informationen

Eine Auswahl von Diagnosen, Traumafolgen, Regulations-, und Funktionsstörungen die Menschen belasten: 

Depression - Panik - Herzrhythmusstörung - Krebs - Narkose - Fehlgeburt - Missbrauch - Ängste - Verzweiflung - Trauma - sprachlose emotionale Zustände - Geburtsstress - Luftnot - Schlafstörung - Migräne - Erschöpfung - Rückenschmerz - Verluste - Operationen - Mobbing - Posttraumatische Belastungsstörung - Asthma - Bluthochdruck - Erinnerungsdefizite - Trauer - Schreibabies - Bindungsverlust - Gewalt - Schmerzen medizinische Prozeduren ...

 

Was passiert in einer Behandlung?  Therapiekonzept

Erster Kontakt in meiner Praxis:
Im Erstgespräch händige ich Ihnen meinen Leistungskatalog der GOÄ-Praxisleistungen aus. Auf dieser Basis beruht der unterzeichnete Behandlungsvertrag. Meine Gebühren, abgerechnet nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) können bei Privatversicherungen und der Beihilfe eingereicht werden oder werden selbst bezahlt. Sie sind Teil des privaten Behandlungsvertrages und können bei der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe eingereicht werden. Eine Kostenübernahme ist nicht garantiert. Die Therapie wird über die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) abgerechnet. Diese Form individueller Begleitung ist in den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht vorgesehen. Die Rechnung wird von der Privatärztlichen Verrechnungsstelle Büdingenmed erstellt.

Die Therapie-Richtlinien der Krankenversicherungen (gesetzlich, privat) sind veraltet. Die hohe Wirksamkeit von Methoden der Körperpsychotherapie, mit daraus gewonnener Lebenszeit, wird Patienten seit Jahrzehnten vorenthalten; ebenso die ärztlich vernachlässigte und therapeutische Berührung. 

Hinweise zur Kostenerstattung der privaten ambulanten Psychotherapie ohne Wartezeit

„Die Behandlung einer psychosomatischen Erkrankung ist mit einem Klinikaufenthalt noch lange nicht abgeschlossen. Der optimale Therapieerfolg hängt auch davon ab, dass sich die ambulante Weiterbehandlung sofort anschließt … Übernahme der Kosten von privaten Psychotherapien: … Sofern eine „unaufschiebbare“ Therapie benötigt wird sind die gesetzlichen Krankenkassen gem. § 13 Abs. 3 SGB V verpflichtet, die Kosten auch für Therapien von privaten Psychotherapeuten zu übernehmen. Es gibt viele freie Behandlungsplätze bei privaten Psychotherapeuten, die keine Kassenzulassung haben, aber eine qualifizierte Behandlung anbieten … Der Antrag auf Übernahme dieser Kosten sollte jedoch unbedingt vor Beginn der privaten Therapie mit vollständigen Unterlagen gestellt werden … Wichtig ist zum Beispiel die Bescheinigung der ‚Notwendigkeit einer unverzüglichen Weiterbehandlung‘, ein konkretes Protokoll der ‚Suche nach einem freien Platz bei einem der Kasse zugelassenen Therapeuten‘ und die Zusage des in Betracht kommenden Psychotherapeuten zum unverzüglichen Beginn der Therapie …“ In Zeiten von COVID-19 mit steigenden seelischen Belastungen und überfüllten gesetzlichen Therapieplätzen sollte diese gesetzliche Möglichkeit eingefordert werden. 
 

Kostenersparnis für die Krankenversicherung: Die Gesamtkosten der privaten Körpertraumatherapie in meiner Praxis betragen ca. ein Drittel von denen der gesetzlich finanzierten Psychotherapie. Die nachhaltige Wirkung und Stabilisierung wird durch die direkte Arbeit am Körper und Trauma möglich.